Zulassung zur Qualifikationsphase

Die Zulassung zur Qualifikationsphase erfolgt, wenn…

  • alle verbindlichen Fächer mit mindestens 5 Punkten abgeschlossen sind,
  • bei weniger als 5 Punkten in einem Hauptfach (Deutsch, Mathe, die verbindlichen Fremdsprachen) ein Ausgleich vorhanden ist durch mindestens 10 Punkte in einem Hauptfach oder mindestens zwei mal 7 Punkte in einem Hauptfach (Hauptfach kann nur durch Hauptfach ausgeglichen werden!).
  • bei weniger als 5 Punkten in einem Nebenfach ein Ausgleich durch mindestens 10 Punkte oder mindestens zweimal 7 Punkten vorliegt.

Keine Versetzung erfolgt, wenn

  • ein verbindliches Fach mit 0 Punkte abgeschlossen wurde,
  • mehr als zwei verbindliche Fächer unter 5 Punkten abgeschlossen wurden,
  • mehr als ein Hauptfach unter 5 Punkten abgeschlossen wurde.

Achtung bei der Wahl der Leistungskurse:

Fächer, die in der E2 mit weniger als 5 Punkten abgeschlossen wurden, dürfen nicht als Leistungskurs belegt werden.


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