Einführungsphase

Einführungsphase (E1, E2)

Belegverpflichtung, Kurswahl und Unterrichtsorganisation

Der Unterricht in der Einführungsphase findet an der Edertalschule im Kurssystem statt. Zu den Pflichtfächern zählen:

Aufgabenfeld 1

Aufgabenfeld 2

Aufgabenfeld 3

 

· Deutsch (3h)

· min. 2 Fremdsprachen (je 3h bzw. bei neuangefangener   Fremdsprache 4h)

·        DSP oder Kunst oder Musik

·        PoWi (2h) oder WiWi (3h)

·        Geschichte (2h)

·        Religion oder Ethik (2h)

·        Mathe (4h)

·        2 Naturwissenschaften (je 3h)

Sport (2h)

  • Außerdem können (im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts) belegt werden: eine 3. Fremdsprache, DELF, Cambridge, Erdkunde, eine 3. Naturwissenschaft, YEA (fächerübergreifendes Projekt in Kooperation mit Viessmann und der THM), Informatik.

Der Unterricht findet in Form von Grundkursen und Orientierungskursen statt. Alles SchülerInnen wählen drei Orientierungskurse, welche mit einer Stunde verstärkt unterrichtet werden. Die Stundenzahlangaben in der oben stehenden Tabelle beziehen sich auf die Grundkurse. In der Einführungsphase müssen mindestens 34 Stunden belegt werden.

Orientierungskurse

Die Edertalschule bietet Orientierungskurse in folgenden Fächern an, sofern sich eine ausreichende Zahl an Interessenten findet: D, E, F, L, Mu, G, PW, M, Ph, Ch, Bio. Ein Leistungskurs wird in der Qualifikationsphase nur angeboten, wenn vorab auch ein Orientierungskurs im entsprechenden Jahrgang zustande gekommen ist. Bedenkenswert bei der Wahl ist, dass in der Qualifikationsphase mindestens ein Leistungskurs eines der folgenden Fächer sein muss: Mathe, eine fortgeführte Fremdsprache aus der Mittelstufe oder eine Naturwissenschaft.

Kurswahl und Bedeutung von Wahlentscheidungen

Fächer, die im Abitur als Prüfungsfächer belegt werden sollen, müssen durchgängig von E1 bis Q4 belegt werden. Bei Fachwechseln nach der Einführungsphase (z.B. von Ethik zu Religion oder innerhalb der Gruppe Musik/Kunst/DSP) ist eine Abiturprüfung in den betroffenen Fächern nicht möglich.

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Fremdsprachenverpflichtung

  • Der Beginn einer neuen Fremdsprache ist in der Einführungsphase möglich.
  • Schülerinnen und Schüler, die in der Mittelstufe keine 2. Fremdsprache hatten, müssen die neue Fremdsprache bis zur Q4 belegen.
  • Schülerinnen und Schüler, die eine zweite Fremdsprache in der Mittelstufe hatten, diese aber am Ende der Mittelstufe abgegeben haben und in der E1 eine neue 2. FS gewählt haben, müssen diese bis Q4 belegen.

Die Bestimmungen über die Einbringverpflichtungen für das Abitur sind zu beachten.

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Zulassung zur Qualifikationsphase

Die Zulassung zur Qualifikationsphase erfolgt, wenn…

  • alle verbindlichen Fächer mit mindestens 5 Punkten abgeschlossen sind,
  • bei weniger als 5 Punkten in einem Hauptfach (Deutsch, Mathe, die verbindlichen Fremdsprachen) ein Ausgleich vorhanden ist durch mindestens 10 Punkte in einem Hauptfach oder mindestens zwei mal 7 Punkte in einem Hauptfach (Hauptfach kann nur durch Hauptfach ausgeglichen werden!).
  • bei weniger als 5 Punkten in einem Nebenfach ein Ausgleich durch mindestens 10 Punkte oder mindestens zweimal 7 Punkten vorliegt.

Keine Versetzung erfolgt, wenn

  • ein verbindliches Fach mit 0 Punkte abgeschlossen wurde,
  • mehr als zwei verbindliche Fächer unter 5 Punkten abgeschlossen wurden,
  • mehr als ein Hauptfach unter 5 Punkten abgeschlossen wurde.

Achtung bei der Wahl der Leistungskurse

Fächer, die in der E2 mit weniger als 5 Punkten abgeschlossen wurden, dürfen nicht als Leistungskurs belegt werden.

Hyperlink zu 2.2 Belegverpflichtung und Einbringverpflichtung bei einer neu begonnenen Fremdsprache


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