Sehr geehrte Damen und Herren,
da es in letzter Zeit leider zu Beschwerden gekommen ist bitten wir Sie, folgende Informationen an die Schüler und Eltern weiterzugeben:
- die Chipkarte mit dem Schülerticket Hessen ist bei jeder Fahrt im ÖPNV mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen,
- die Busfahrer sind berechtigt, sich ein Ausweis zum Vergleich der Daten die auf der Chipkarte gespeichert sind, zeigen zu lassen.
- auf der Chipkarte sind der (maskierte) Vor- und Nachname, der Geburtsmonat und das -jahr sowie das Geschlecht der Inhaberin bzw. des Inhabers gespeichert, daher ist die Chipkarte auch nicht übertragbar.
- weitere Informationen entnehmen Sie bitte beiliegendem Infoblatt.
Sollte keine gültige Fahrkarte bei Antritt der Fahrt vorliegen oder gezeigt werden können, dann muss beim Fahrer eine Fahrkarte gelöst werden, ansonsten kann es bei Kontrolle durch den NVV zu Forderung des erhöhten Beförderungsentgelt (siehe NVV Beförderungsbedingungen § 9) kommen. Die Beförderungbedingungen fügen wir Ihnen ebenfalls bei.
Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diese Information weitergeben könnten, da es in letzter Zeit schon mehrfach zu Betrugsfällen kam.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Mit freundlichem Gruß
Nicole Rehhausen
ALV Oberhessen GmbH & Co. KG
c/o Oberhessische Verkehrsgesellschaft mbH
Raiffeisenstr. 20
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TEL: (06421) 6200693
FAX: (06423) 9296-80
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