Neue Regel gilt ab der 5. Klasse – Schulsport nur noch im Freien
HNA vom 29.10.2020
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind unangenehm und bedeuten für die heimische Gastronomie erneut finanzielle Einbußen. Dennoch haben sich die Bürgermeister der Städte und Gemeinden in Waldeck-Frankenberg sowie der Landkreis am Dienstag darauf geeinigt, zwei Allgemeinverfügungen zu beschließen, die beide morgen, Freitag, in Kraft treten. Zum einen besteht ab diesem Zeitpunkt eine verschärfte Maskenpflicht ab der 5. Klasse in allen Schulen in Waldeck-Frankenberg. Zum anderen wird der Beginn der Sperrstunde für das Gaststättengewerbe sowie für öffentliche Vergnügungsstätten mit Ausnahme der Spielhallen in Waldeck-Frankenberg auf 23 Uhr festgesetzt. „Die sich in Waldeck-Frankenberg derzeit rasant entwickelnden Infektionszahlen machen diese weiteren Schutzmaßnahmen unumgänglich“, begründen Landrat Dr. Reinhard Kubat und Gesundheitsdezernent Karl-Friedrich Frese die Allgemeinverfügungen, die zunächst bis 9. November gelten. „Um das Virus zum Wohle aller einzudämmen und vor allem auch eine durch Corona bedingte Schließung der Schulen unbedingt zu vermeiden, müssen wir uns jetzt alle solidarisch an die Regeln halten.“ Mit Blick auf die Schulen galt bisher keine Maskenpflicht im Unterricht. Nun wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch für den Präsenzunterricht im Klassen- oder Kursverband ab Jahrgangsstufe 5 ausgeweitet. Dies gilt auch in Schulkantinen außer beim Sitzen auf dem eigenen Platz am Tisch. Die erweiterte Pflicht besteht nicht für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Sie gilt ferner nicht, soweit die Abstands- und Hygieneregeln des Robert-Koch-Instituts – insbesondere der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen – eingehalten werden können. Unabhängig vom Alter der Schüler und der jeweiligen Jahrgangsstufen gilt folgende Einschränkung: In allen Schulen des Landkreises darf ab Freitag, 30. Oktober, kein praktischer Schulsportunterricht in geschlossenen Räumen und (Schwimm-)Hallen mehr stattfinden. Im Freien ist der praktische Sportunterricht dagegen gestattet, sofern dieser unter ständiger Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen ausgeübt wird. „Praktischer Sportunterricht ist in geschlossenen Räumen und Hallen deshalb untersagt, da durch intensivere Atmung gesteigert Aerosole ausgestoßen werden, welche geeignet sind, die Infektion zu übertragen“, teilt der Landkreis dazu mit. Weiter heißt es zur Maske im Unterricht: „In den vergangenen Wochen hat sich die Betroffenheit vorwiegend in den weiterführenden Schulen gezeigt, sodass eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorerst nur hier notwendig ist. Dies dient dem Schutz vor einer weiteren Übertragung aufgrund der erhöhten Infektionszahlen“, begründet der Landkreis die Entscheidung zur Maskenpflicht ab der Klasse 5. Besonders betroffen von Corona-Infektionen seien in Waldeck-Frankenberg Schulklassen ab der Mittelstufe, der 10. Klassen und insbesondere der gymnasialen Oberstufe. Es sei jedoch davon auszugehen, dass sich das Virus auch in niedrigeren Klassen der weiterführenden Schulen ausbreiten werde. „Da in den Grundschulen bisher keine Betroffenheit von SARSCoV2-Infektionen festgestellt wurde, werden diese von der Verfügung ausgenommen“, teilt der Landkreis mit.
DAS SAGEN DREI SCHULLEITER
„Wir setzen es konsequent um“
„Bei uns im Gymnasium hatten wir schon vor längerer Zeit die Empfehlung ausgesprochen, auch im Unterricht eine Maske zu tragen. Daran halten sich auch fast alle Schülerinnen und Schüler“, sagt Andreas Drechsel, stellvertretender Leiter der Arolser Christian-Rauch-Schule. Er sieht es daher als unproblematisch an, dass nun auch der „verschwind geringeTeil“ der Schülerschaft gezwungen werde, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dechsel betont auch, dass bei rund 30 Schülern im Klassenraum eine Maske absolut sinnvoll sei. „Ich halte die Verordnung für nachvollziehbar. Wir werden diese konsequent umsetzen und auch in Räumen, in denen theoretisch der Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten wäre, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorschreiben“, sagt Uwe Schönrock von den Beruflichen Schulen Korbach-Bad Arolsen. Nach Auskunft des Schulleiters haben sich an die bisher geltende Maskenpflicht auf dem Schulgelände bis auf wenige Ausnahmen alle gehalten. Die Maske im Unterricht hätte aber kaum jemand freiwillig getragen. Claus-Hartwig Otto, Leiter der Frankenberger Edertalschule, sagt: „Bei uns tragen fast alle Schüler eine Maske. Das ist gelebte Praxis in der Schule.“ Drei Infektionen gab es im Herbst, angesteckt haben sich die Betroffenen laut Schulleiter in jedem der Fälle außerhalb der Schule. Weil alle in der Schule Masken tragen, sei es dem Gesundheitsamt sehr leichter gefallen, den Kreis der Kontaktpersonen einzugrenzen. Dies gelte vor allem auch für klassenübergreifende Kurse.
Text: dau/tk
Bildunterschrift: Maskenpflicht im Unterricht gilt ab morgen im Landkreis in allen Schulen ab der 5. Jahrgangsstufe.
Symbolfoto: DPA